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Fahrkarten
Gemäß der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Warnow GmbH (VVW) ist für jede Fahrt ein gültiger Fahrausweis notwendig.
Wo kann ich Tickets kaufen?
Alle Tickets erhalten Sie direkt im Bus, sowie an den Fahrkartenautomaten in den Bussen, ZOB Rostock, der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) und der Deutschen Bahn (DB).
Ausgenommen sind:
- alle Formen des Deutschland-Tickets, diese sind nur im Abo beim VVW erhältlich
- alle ABO-Tickets (Fahrrad, Monatskarte, Mobil60, Warnow-Pass-Mobil und das VVW-Job-Ticket
Was passiert, wenn ich mein Ticket vergessen habe?
Grundsätzlich müssen alle ausgegebenen Fahrausweise/Tickets bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Sollten Sie Ihr Ticket bei einer Kontrolle nicht dabeihaben, können Sie es uns innerhalb einer Woche vorlegen. Dadurch ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro auf 7 Euro.
Achtung: Wenn Sie bei einer Kontrolle kein gültiges Ticket vorzeigen können, müssen Sie in jedem Fall das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro gemäß den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbund Warnow (VVW) entrichten.
Die Schülerzeitfahrkarte
Schüler des Landkreises Rostock erhalten eine Schülerzeitfahrkarte, welche für jeweils ein Schuljahr gültig ist. Die Schülerzeitfahrkarte berechtigt den jeweiligen Schüler die Busse der rebus Regionalbus Rostock GmbH sowie deren Vertragspartner und die zusätzlich auf der Karte angegebenen Verkehrsmittel zu nutzen.
Dieser Fahrausweis ist nur mit einem Lichtbild sowie auf der angegebenen Strecke zwischen Wohnung und Schule und nur an Schultagen gültig.
Die Schülerzeitfahrkarte ist bei jeder Fahrt während des gesamten Schuljahres mitzuführen und vor Antritt der Fahrt dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzuzeigen.
Anträge und Infos zur Schülerzeitfahrkarte
Alle Informationen, Anträge, gesetzliche Bestimmungen und Hinweise bei Verlust der Schülerzeitfahrkarte haben wir hier zusammengestellt:
Mehr erfahren
Berechtigungsausweis für ermäßigte Fahrausweise
Für Wochen- und Monatskarten:
- Kinder vom 6. bis zum 15. Geburtstag
- Schüler (ab dem 15. Geburtstag), Auszubildende und Direktstudenten mit Berechtigungsausweis des VVW
- Fotos vom Berechtigungsausweis hinterlegen
Sie benötigen:
- 1 Lichtbild
- Schulbescheinigung / Ausbildungsvertrag o.ä. (Formular download)
- Personalausweis
Vergessene oder verlorene Fahrkarten
Wenn ihr euren Fahrausweis nicht vorzeigen könnt, habt ihr die Möglichkeit, einen Einzelfahrschein für diese Fahrt beim Fahrer zu kaufen oder euch durch den Fahrer einen vorläufigen Schülerfahrausweis ausstellen zu lassen.
Bei Verlust eurer Schülerzeitfahrkarte habt ihr die Möglichkeit im Sekretariat eurer Schule eine Schüler-Notfahrkarte ausstellen zu lassen, welche für den Zeitraum von 14 Tagen gültig ist. Dies gilt ausnahmslos für die Schulen im Landkreis Rostock.
Habt ihr eure Schülerzeitfahrkarte verloren, können eure Eltern einen Antrag auf die Erstellung eines Duplikats stellen. Das Duplikat wird nach erfolgreicher Zahlung per Post zugesandt.
Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 7 Werktage in Anspruch nehmen.