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Sicher zur Schule

Fahrkarten

Gemäß der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Warnow GmbH (VVW) ist für jede Fahrt ein gültiger Fahrausweis notwendig.

Wo kann ich Tickets kaufen?

Alle Tickets erhalten Sie direkt im Bus, sowie an den Fahrkartenautomaten in den Bussen, ZOB Rostock, der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) und der Deutschen Bahn (DB).

Ausgenommen sind:

  • alle Formen des Deutschland-Tickets, diese sind nur im Abo beim VVW erhältlich
  • alle ABO-Tickets (Fahrrad, Monatskarte, Mobil60, Warnow-Pass-Mobil und das VVW-Job-Ticket

Was passiert, wenn ich mein Ticket vergessen habe?

Grundsätzlich müssen alle ausgegebenen Fahrausweise/Tickets bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Sollten Sie Ihr Ticket bei einer Kontrolle nicht dabeihaben, können Sie es uns innerhalb einer Woche vorlegen. Dadurch ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro auf 7 Euro.

Achtung: Wenn Sie bei einer Kontrolle kein gültiges Ticket vorzeigen können, müssen Sie in jedem Fall das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro gemäß den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbund Warnow (VVW) entrichten.

Die Schülerzeitfahrkarte

Schüler des Landkreises Rostock erhalten eine Schülerzeitfahrkarte, welche für jeweils ein Schuljahr gültig ist. Die Schülerzeitfahrkarte berechtigt den jeweiligen Schüler die Busse der rebus Regionalbus Rostock GmbH sowie deren Vertragspartner und die zusätzlich auf der Karte angegebenen Verkehrsmittel zu nutzen.

Dieser Fahrausweis ist nur mit einem Lichtbild sowie auf der angegebenen Strecke zwischen Wohnung und Schule und nur an Schultagen gültig.

Die Schülerzeitfahrkarte ist bei jeder Fahrt während des gesamten Schuljahres mitzuführen und vor Antritt der Fahrt dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzuzeigen.

Anträge und Infos zur Schülerzeitfahrkarte

Alle Informationen, Anträge, gesetzliche Bestimmungen und Hinweise bei Verlust der Schülerzeitfahrkarte haben wir hier zusammengestellt:

Mehr erfahren

Berechtigungsausweis für ermäßigte Fahrausweise

Für Wochen- und Monatskarten:

  • Kinder vom 6. bis zum 15. Geburtstag
  • Schüler (ab dem 15. Geburtstag), Auszubildende und Direktstudenten mit Berechtigungsausweis des VVW
  • Fotos vom Berechtigungsausweis hinterlegen

Sie benötigen:

  • 1 Lichtbild
  • Schulbescheinigung / Ausbildungsvertrag o.ä. (Formular download)
  • Personalausweis

Vergessene oder verlorene Fahrkarten

Wenn ihr euren Fahrausweis nicht vorzeigen könnt, habt ihr die Möglichkeit, einen Einzelfahrschein für diese Fahrt beim Fahrer zu kaufen oder euch durch den Fahrer einen vorläufigen Schülerfahrausweis ausstellen zu lassen.

Bei Verlust eurer Schülerzeitfahrkarte habt ihr die Möglichkeit im Sekretariat eurer Schule eine Schüler-Notfahrkarte ausstellen zu lassen, welche für den Zeitraum von 14 Tagen gültig ist. Dies gilt ausnahmslos für die Schulen im Landkreis Rostock.

Habt ihr eure Schülerzeitfahrkarte verloren, können eure Eltern einen Antrag auf die Erstellung eines Duplikats stellen. Das Duplikat kann nach der Erstellung auf einem unserer Betriebshöfe oder Kundencenter Güstrow gegen Vorlage eines aktuellen Lichtbildes und einer Gebühr in Höhe von 10,00 Euro in bar abgeholt werden. (Online beantragen – Bezahlung nur noch per PayPal oder Sofortüberweisung)

Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 7 Werktage in Anspruch nehmen.

    Die Herausgabe der Ersatzfahrkarte erfolgt ausschließlich gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 €.

    Persönliche Daten des Schülers

     

    Gewünschter Ort der Abholung

    Kontaktadresse

    Wichtig: Achten Sie bitte unbedingt auf die richtige Schreibweise Ihrer E-Mail-Adresse, da wir Sie sonst nicht kontaktieren können.