Nach einem Unfall kann der Nothammer Leben retten, denn ohne ihn ist es kaum möglich, die Scheiben einzuschlagen.
Der Diebstahl von Nothämmern führt deshalb zu gefährlichen Situationen, wenn im Falle eines Unglücks der Ausstieg aus dem Bus nicht möglich ist.
Die Seitenscheiben der Omnibusse bestehen aus sogenanntem Sekurit-Glas, welches Verletzungen an den Bruchstücken verhindert.
Er befindet sich über oder neben den Türen. In Notfällen wird nach Entfernung der Schutzabdeckung der Nothahn in Pfeilrichtung gedreht. Dabei ertönt ein Signal, um den Busfahrer auf ein eventuell missbräuchliches manuelles Öffnen der Schutzabdeckung aufmerksam zu machen.
Falls nach einem Unfall der Bus auf der Seite liegt, ist ein Notausstieg durch die Dachluken möglich. Hierzu müssen die roten Griffe an den Dachluken gezogen werden, die Luken lassen sich dann einfach nach außen herausdrücken.
Dies bedeutet: ausschließlich in akuten Notsituationen gestattet. Ein Notfall liegt vor, wenn eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Fahrgäste oder des Fahrpersonals besteht.
Bei unbefugter oder rechtswidriger Betätigung der Notfalleinrichtungen müssen Sie mit Konsequenzen wie folgt rechnen:
Schadenersatzforderungen:
Die haften für alle daraus resultierenden Kosten. Dazu gehören Einsatzkosten der Polizei oder Rettungsdienste, Kosten durch Fahrtausfälle und Verspätungen sowie die Kosten für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Fahrzeugs.
Strafanzeige:
Missbrauch von Notrufen und Nothilfemitteln ist eine Straftat (§ 145 StGB) und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.