Ticket FAQ

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Einen Teil der häufigsten Fragen zu den Tickets und Tarifen haben wir hier für Sie beantwortet:

Kann ich beim Busfahrer bezahlen?

Ja, Sie können die meisten Tickets direkt bei unserem Fahrpersonal erwerben.

Ausnahmen: Das Mobil60-Ticket und die Monatskarten im Jahresabonnement müssen jeweils schriftlich mit unserem Antragsformular beantragt werden.

Damit der Kauf im Bus schnell und unkompliziert bleibt:

  • Steigen Sie bitte an der ersten Tür ein.
  • Halten Sie den Geldbetrag möglichst passend bereit.
  • Kontrollieren Sie sofort ihr Wechselgeld.

Es kann gelegentlich vorkommen, dass unser Fahrpersonal kein ausreichendes Wechselgeld in der Kasse hat. Vielleicht kann Ihnen dann ein anderer Fahrgast aushelfen?
Ansonsten stellt Ihnen unser Fahrer eine Wechselgeldquittung aus, mit welcher Sie sich dann in unseren Kundencentren Ihr Wechselgeld erstattet bekommen.

Darüber hinaus können Sie Tickets in unseren Kundencentren, an den Fahrkartenautomaten der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) und der Deutschen Bahn (DB) kaufen.

Wo kann ich Tickets kaufen?

Alle Tickets erhalten Sie direkt im Bus oder vorab in unseren Kundencentren, sowie an den Fahrkartenautomaten der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) und der Deutschen Bahn (DB).

Wie berechne ich die Tarifzonen und den Fahrpreis?

Für die Fahrpreisberechnung haben Sie mehrere Möglichkeiten:

a.Liniennetzplan

Öffnen Sie den Liniennetzplan und folgen Sie dem Linienverlauf zwischen Start und Ziel; zählen Sie dabei die durchfahrenen Zonen. Mehrfach durchfahrene Zonen zählen dabei nur einfach.

In der Preisübersicht finden Sie den für die Zonenzahl gültigen Fahrpreis.

Zu den Liniennetzplänen

 

b.Fahrplan

In unseren Fahrplänen befindet sich links die Spalte "Zone".
Zählen Sie die unterschiedlichen Zonennummern zwischen Ihrer Start- und Zielhaltestelle. Mehrfach durchfahrene Zonen zählen dabei nur einfach.

In der Preisübersicht finden Sie den für die Zonenzahl gültigen Fahrpreis

Zu den Fahrplänen

 

c. Fahrplanauskunft

Suchen Sie in der Fahrplanauskunft Ihre gewünschte Fahrt.
Rechts neben den vorgeschlagenen Fahrten wird Ihnen dann der Preis für eine Einzelfahrkarte angezeigt. Mit dem Pfeil daneben können Sie sich dann die Preise für alle Ticketarten exakt für diese Fahrt anzeigen lassen.

Zur Fahrplanauskunft

 

Besonderheiten für die Fahrpreisermittlung

Es gilt für Fahrten

  • innerhalb der Hansestadt Rostock ausschließlich der Preis für die Zone Rostock (in den Fahrplänen mit "R" gekennzeichnet). Für Fahrten aus der Hansestadt Rostock in die Region und umgekehrt ist zu den befahrenden Regionalzonen die Zone "R" hinzu zu zählen.
  • ab 8 Zonen der Preis für das Gesamtnetz.
  • mit den Fähren über die Warnow bei Einzelfahrten der Fährtarif.
  • innerhalb der Städte Güstrow und Bützow ausschließlich der Stadttarif Güstrow/Bützow.
Kann mein Hund kostenlos mitkommen?

Hunde bis zur Größe einer Hauskatze werden kostenfrei befördert. Für größere Hunde müssen Sie eine ermäßigte Einzelfahrkarte oder eine ermäßigte Tageskarte erwerben.

Beachten Sie bitte auch die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbund Warnow (VVW) zur Beförderung von Tieren in unseren Verkehrsmitteln:

Zu den Beförderungsbedingungen des VVW

Was passiert, wenn ich meine Monatskarte vergessen habe?

Grundsätzlich müssen alle ausgegebenen Fahrausweise bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Sollten Sie bei einer Kontrolle Ihre persönliche Monatskarte nicht dabeihaben, können Sie Ihr Ticket innerhalb von einer Woche in einem unserer Kundencenter vorlegen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dadurch von 60,- Euro auf 7,- Euro.

Achtung: Sollten Sie eine übertragbare Monatskarte bei einer Kontrolle nicht vorzeigen können, dann ist in jedem Fall das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60,- Euro gemäß der Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbund Warnow (VVW) zu entrichten.

Darf ich mit einer Einzelfahrkarte aussteigen und später weiterfahren?

Ja, die Einzelfahrkarte gilt für eine Fahrt in einer Richtung und berechtigt zum Umsteigen zwischen den Verkehrsmitteln, zum Beispiel zwischen Bus und Fähre. Wichtig ist, dass Fahrtunterbrechungen nur im Rahmen der maximalen Geltungsdauer möglich sind (z. B. 90 Minuten innerhalb der Tarifzone Rostock).

Wann kann ich ein Abo kündigen?

Das Abo gilt für mindestens 12 Monate. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich. Wird das Abo nicht gekündigt, verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate.

Eine Kündigung wird zum nächsten Monatsersten wirksam, wenn sie schriftlich bis zum 10. des Vormonats in der Abo-Zentrale vorliegt. Bereits erhaltene Wertmarken sind mit dem Kündigungsschreiben zurückzugeben. Die Kündigung kann auch online erfolgen. Hierbei sind ebenfalls bereits erhaltene Wertmarken zurückzugeben. Erfolgt keine Rückgabe wird die Kündigung wirksam im Monat der nächsten Wertmarkenzustellung.

Bei Tarifänderungen werden die Abo-Preise angepasst. In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung bis zum 15. des Monats, der der Tarifänderung vorausgeht, möglich.

Können Kinder und Kleinkinder kostenlos fahren?

Kinder unter 6 Jahren dürfen generell unentgeltlich mitgenommen werden.

Vom 6. bis zum 15. Geburtstag gelten die ermäßigten Tarife.

Wenn Sie darüber hinaus allgemeine Fragen zu den Tickets oder ganz konkrete Fragen zur Fahrpreisberechnung haben, schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular:
Zum Kontaktformular