Einzelfahrkarte

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Gilt als Standardfahrausweis für eine einzelne Fahrt (inkl. Umsteigen). Die Einzelfahrkarten gelten zur einmaligen Fahrt innerhalb des auf dem Fahrausweis angegeben Geltungsbereiches. 

Für das Umsteigen zwischen den Verkehrsmitteln sind der kürzeste Weg und der nächstmögliche Anschluss zu nutzen. Rück- und Ringfahrten sind nicht zugelassen. Einzelfahrkarten gibt es für den Geltungsbereich Region, für den Bereich Rostock sowie für den Geltungsbereich Güstrow / Bützow / Bad Doberan. Einzelfahrausweise zum Ermäßigungstarif gelten für Kinder vom 6. bis zum 15. Geburtstag.

Preise StadtverkehrGültig ab: 01.08.2024
EinzelfahrkarteEinzelfahrkarte erm.4er-Karte
Rostock3,002,3010,40
Güstrow / Bützow /
Bad Doberan
2,201,607,60
Preise RegionalverkehrGültig ab: 01.08.2024
EinzelfahrkarteEinzelfahrkarte erm.4er-Karte
eine Zone 2,702,10-
zwei Zonen 4,002,80-
drei Zonen 5,203,80-
vier Zonen 6,204,40-
fünf Zonen 7,005,10-
sechs Zonen 7,905,60-
sieben Zonen 8,706,20-
Gesamt VVW 9,606,80-


4er-Karte

Spart bei regelmäßigen Fahrten. Enthält 4 Abschnitte mit Gültigkeit wie Einzelfahrkarten, eine Reihenfolge in der Nutzung ist nicht notwendig.