Hier informieren wir Sie über die Nutzungsbedingungen für die Buchungsplattform:

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§ 1 Gegenstand

Die rebus Regionalbus Rostock GmbH (im Folgenden „rebus“ genannt) betreibt unter dem Produktnamen „rubi“ eine Buchungsplattform für einen bedarfsgesteuerten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Rufbusverkehr). Die entsprechende Beförderungsleistung wird durch die rebus oder durch von ihr beauftragte Dritte erbracht. Der Verkehr der Rufbusse ist verkehrlich und tariflich in den Verkehrsverbund Warnow (im Folgenden „VVW“ genannt) integriert.

Das Angebot gilt ausschließlich für das Gebiet des Landkreises Rostock und umfasst mehrere fest definierte Rufbus-Regionen. Stadtgebiete wie Rostock und Güstrow gehören nicht zum Bedienbereich, können jedoch über Verbindungspunkte erreicht werden.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle vertraglichen und vorvertraglichen Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform, unabhängig davon, ob sie über eine App oder eine Webanwendung genutzt wird. Die über die Buchungsplattform gebuchten Beförderungsleistungen der Rufbusverkehre unterliegen den Tarifbedingungen des VVW in der jeweils aktuellen Fassung.

§ 2 Registrierung

Voraussetzung für die Nutzung der Buchungsplattform ist eine einmalige Registrierung als nutzende Person (Anlegen eines Kundenkontos). Hierfür sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name und Vorname
  • Mobilfunknummer
  • alternativ E-Mail-Adresse

Die Registrierung kann über die kostenlose App oder die Weboberfläche erfolgen. Für die Nutzung der App ist zudem der Download und die Installation aus dem Google Play Store oder Apple App Store erforderlich. Dabei entstehen keine Zusatzkosten.

Nutzende Personen sind verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Kontaktdaten) bei Änderungen unverzüglich in ihrem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommen nutzende Personen ihrer Informationspflicht nicht nach, ist rebus bzw. ein von ihr beauftragter Dienstleister berechtigt, der nutzenden Person die dadurch entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.

§ 3 Buchungsprozess für den Rufbusverkehr

§ 3.1 Voraussetzungen und Ablauf der Buchung

Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe § 2) ist die nutzende Person für das Stellen von Fahrtanfragen sowie deren Buchung freigeschaltet.

Eine Buchung muss mindestens 60 Minuten vor der gewünschten Abfahrtszeit erfolgen.

Die Mindestfahrstrecke für Buchungen beträgt 1.000 Meter Luftlinie zwischen Start- und Zielpunkt. Fahrtanfragen, die diese Distanz unterschreiten, werden vom System automatisch abgelehnt und nicht zur Buchung angeboten. Maßgeblich ist dabei nicht die Entfernung zwischen zwei Haltestellen, sondern die direkte Luftlinienentfernung zwischen dem gewählten Start- und Zielpunkt.

Nach Eingabe und Bestätigung der gewünschten Fahrtdaten wird über das Hintergrundsystem der Buchungsplattform – unter Berücksichtigung der aktuell freiverfügbaren Fahrzeuge und der zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten – ein konkreter Fahrtvorschlag unterbreitet und der nutzenden Person angezeigt.

§ 3.2 Analyse und Bewertung der verfügbaren Verkehrsoptionen

Das System prüft neben dem Rufbus auch mögliche Alternativen im öffentlichen Personennahverkehr (z. B. Linienbus oder Bahn) sowie deren Kombinationen. Die verfügbaren Optionen werden anhand eines Bewertungssystems analysiert und miteinander verglichen. Die Verbindung mit dem höchsten Gesamtwert (Score) wird empfohlen. Darüber hinaus werden interne Systemparameter in die Bewertung einbezogen, um parallele Fahrten zwischen Linienverkehr und Rufbus zu vermeiden.

§ 3.3 Dynamische Steuerung der Rufbus-Verfügbarkeit und intermodale Anbindung

Die Steuerung der Rufbus-Verfügbarkeit erfolgt dynamisch anhand verschiedener gewichteter Faktoren, wodurch der Rufbus nicht automatisch in jeder zeitlichen Lücke des Linienverkehrs angeboten wird. Stattdessen wird er gezielt dort eingesetzt, wo keine geeignete reguläre Verbindung besteht. Der Rufbus ist in das öffentliche Nahverkehrssystem integriert und fährt gezielt Haltestellen an, an denen eine Weiterfahrt mit Bus oder Bahn möglich ist. Dadurch erfüllt der Rufbus die Funktion eines Zu- und Abbringers und ergänzt den bestehenden öffentlichen Personennahverkehr. Die Inanspruchnahme der vorgeschlagenen Verbindung erfolgt auf freiwilliger Basis.

§ 3.4 Automatisierte Steuerung ohne manuelle Eingriffsmöglichkeiten

Die Steuerung des Rufbus-Systems erfolgt vollständig automatisiert anhand vordefinierter Parameter und Algorithmen. Eine manuelle Übersteuerung durch rebus ist technisch ausgeschlossen, da das System ohne Eingriffsmöglichkeiten betrieben wird.

§ 3.5 Fahrtvorschlag und Buchung

Die folgenden Informationen werden im Rahmen des Fahrtvorschlags angezeigt:

  • voraussichtliche Abholzeit (Zeitfenster)
  • voraussichtliche Ankunftszeit (Zeitfenster)
  • voraussichtliche Fahrzeit
  • voraussichtliche Wegstrecke
  • Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
  • Weg vom Abholort zum Ankunftsort (Fahrweg, auf einer Karte visualisiert)
  • Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
  • der Fahrpreis bzw. Fahrpreisanteil für die Fahrstrecke mit dem Rufbus

Dieser Fahrtvorschlag kann von der nutzenden Person innerhalb eines Zeitraums von 5 Minuten über einen Auswahlknopf bestätigt werden. Wird die Buchung innerhalb dieses Zeitraums nicht bestätigt, verfällt der Fahrtvorschlag automatisch. Mit der Bestätigung wird aus dem Fahrtangebot eine verbindliche Buchung der Fahrt, und über die Buchungsplattform wird der vierstellige Berechtigungscode für diese Fahrt angezeigt. Der Beförderungsvertrag kommt mit rebus zustande. Der Fahrpreis ist beim Personal im Fahrzeug zu entrichten.

§ 4 Sonderbedarfe, Rollstuhltransport

Für Fahrgäste mit Rollstuhl stehen Fahrzeuge mit entsprechender Rampe zur Verfügung. Diese Fahrzeuge werden aus betrieblichen Gründen nicht dauerhaft im regulären Linienbetrieb eingesetzt, sondern bedarfsgerecht bereitgestellt.

Eine Beförderung mit rollstuhlgerechtem Fahrzeug ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung mindestens 24 Stunden vor Fahrtbeginn möglich. Dabei wird die Einsatzmöglichkeit eines entsprechenden Fahrzeugs durch die zuständige Servicestelle geprüft und dem Kunden bestätigt.

Ein Beförderungsvertrag unter Einsatz eines rollstuhlgerechten Fahrzeugs kommt nur nach telefonischer Bestätigung durch den Kundenservice zustande.

§ 5 Beförderungsvertrag und Fahrpreis

§ 5.1 Nutzung der Buchungsplattform

Für die Nutzung der Buchungsplattform werden keine Kosten oder Gebühren erhoben. Die nutzende Person trägt die aus der Nutzung entstehenden Verbindungskosten selbst.

§ 5.2 Zustandekommen des Beförderungsvertrags

Mit der Bestätigung des durch die Buchungsplattform unterbreiteten Fahrtvorschlags kommt zwischen der nutzenden Person und rebus ein Beförderungsvertrag entsprechend der vorausgegangenen Buchung zustande. Das erfolgreiche Zustandekommen des Beförderungsvertrags wird durch den vierstelligen Berechtigungscode für die Fahrt angezeigt.

§ 5.3 Fahrpreis

Die nutzende Person schuldet gegenüber rebus den bei der Buchung angegebenen Fahrpreis. Der Fahrpreis ergibt sich aus den zu durchfahrenden Tarifzonen gemäß dem VVW-Tarif.

§ 5.4 Vorlage des Berechtigungscodes und Fahrausweis

Beim Einstieg in das Fahrzeug müssen alle Fahrgäste den Berechtigungscode unaufgefordert vorweisen, und zwar:

  • entweder mündlich,
  • durch Vorzeigen auf einem mobilen Endgerät oder
  • durch Vorzeigen eines Ausdrucks.

Ein Fahrausweis ist beim Fahrpersonal zu erwerben oder ein vorhandener Fahrausweis vorzuzeigen. Das Fahrpersonal ist berechtigt, den Fahrausweis zur Prüfung in Augenschein zu nehmen und bei Bedarf entgegenzunehmen. Fahrgäste sind verpflichtet, den Fahrausweis zur Kontrolle bereitzuhalten und dem Fahrpersonal auf Verlangen auszuhändigen.

§ 5.5 Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen

Schwerbehindertenausweise werden im Rahmen ihrer Gültigkeit gemäß den Regelungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) auch im Rufbusverkehr der rebus anerkannt. Nutzende Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis müssen diesen beim Einstieg in das Fahrzeug unaufgefordert dem Fahrpersonal zur Prüfung vorlegen.

§ 5.6 Geltende Beförderungsbedingungen

Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VVW in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 6 Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt beim Personal in den Fahrzeugen. Es ist ausschließlich Barzahlung möglich.

Andere Zahlungsarten sind nicht verfügbar. Es besteht kein Anspruch auf alternative Zahlungsmethoden. Rebus und/oder der VVW können auch andere Zahlungswege anbieten. In diesem Fall werden alle nutzenden Personen der Buchungsplattform über die verfügbaren Optionen und die geltenden Bedingungen informiert.

§ 7 Nichtausführung oder Stornierung einer Buchung

§ 7.1 Stornierung durch die nutzende Person

Alle über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen können jederzeit durch die nutzende Person über die Buchungsplattform storniert werden.

Kommt es zu einer Verspätung von mehr als 15 Minuten bei der Bereitstellung des Fahrzeugs am Abholort, die nicht von der nutzenden Person zu vertreten ist, kann die Buchung storniert werden, ohne dass dies als versäumte Inanspruchnahme gewertet wird. Dies gilt nicht, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse zurückzuführen ist.

Stornierungen ohne triftigen Grund, insbesondere weniger als 60 Minuten vor der in der Buchungsplattform angegebenen Abfahrtszeit, können im Falle mehrfachen Auftretens als wiederholtes Fehlverhalten im Sinne von § 6.3 bewertet werden.

§ 7.2 Stornierung durch rebus

Fahrtbuchungen können auch durch rebus storniert werden. Dies kann insbesondere bei technischen Defekten, Unfällen oder erheblichen Verkehrsbehinderungen, z. B. durch Stau oder Witterungseinflüsse, erforderlich sein. Die nutzende Person wird in diesem Fall unverzüglich über die Stornierung informiert.

§ 7.3 Maßnahmen bei wiederholtem Fehlverhalten

Zur Sicherstellung einer möglichst hohen Verfügbarkeit des Angebots behält sich rebus ausdrücklich vor, das Kundenkonto vorübergehend zu sperren, wenn eine nutzende Person innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen

  • dreimal oder öfter nicht zur in der Buchungsplattform angegebenen Abfahrtszeit am Abholort erscheint, oder
  • dreimal oder öfter Buchungen weniger als 60 Minuten vor der gebuchten Abfahrtszeit storniert, ohne dass ein triftiger Grund vorliegt.

Bei wiederholtem Fehlverhalten kann eine dauerhafte Sperrung erfolgen. Diese Maßnahme dient dazu, die Verlässlichkeit und Nutzbarkeit des Angebots für alle nutzenden Personen zu gewährleisten.

Ergänzend gelten die Bestimmungen der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen (GBB) des VVW, die für alle Fahrgäste verbindlich sind.

§ 7.4 Unzulässige Mehrfachbuchungen

Eine gezielte Blockierung von Fahrten durch mehrfach vorgenommene Buchungen derselben oder ähnlicher Strecken am selben Kalendertag – insbesondere mit abweichenden Uhrzeiten und ohne erkennbare Nutzungsabsicht – gilt als missbräuchliches Verhalten.

Dies kann unabhängig vom Zeitraum zur sofortigen Sperrung des Kundenkontos führen. Auch wiederholte kurzfristige Stornierungen solcher Buchungen werden als Buchungsmanipulation gewertet.

§ 8 Löschung und Sperrung des Kundenkontos

§ 8.1 Löschung des Kundenkontos durch die nutzende Person

Die nutzende Person kann das mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto jederzeit durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche unter den Kontoinformationen löschen. Alternativ kann die Löschung auch durch eine Erklärung in Textform per E-Mail an kundenanliegen@rebus.de beantragt werden.

§ 8.2 Inaktivität des Kundenkontos

Ein Kundenkonto gilt als inaktiv, wenn sich die nutzende Person für einen Zeitraum von 36 Monaten nicht in ihr Konto eingeloggt hat. Nach diesem Zeitraum behält sich rebus das Recht vor, das Konto und alle dazugehörigen Daten endgültig zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien und den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere gemäß Art. 17 DSGVO.

§ 8.3 Benachrichtigung vor Löschung eines inaktiven Kontos

Vor der endgültigen Löschung eines inaktiven Kontos wird die nutzende Person mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail benachrichtigt. Damit erhält sie die Möglichkeit, ihr Konto zu reaktivieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktivierung, wird das Konto gelöscht.

§ 8.4 Speicherung von Daten bei gesetzlichen Aufbewahrungspflichten

Sofern gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die betreffenden Daten gemäß diesen Vorschriften gespeichert.

§ 8.5 Sperrung des Kundenkontos bei missbräuchlicher Nutzung

Bei missbräuchlicher Verwendung des Kundenkontos kann rebus das Konto vorübergehend oder dauerhaft sperren. Dies erfolgt insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Tarif- und Beförderungsbedingungen des VVW sowie gegen die Nutzungsbedingungen der Buchungsplattform.

Detaillierte Regelungen zu Sperrmaßnahmen bei wiederholtem Buchungsfehlverhalten sowie den entsprechenden Kriterien und Konsequenzen finden sich in § 6.3. Diese Bestimmungen dienen dazu, die Verlässlichkeit des Angebots für alle nutzenden Personen sicherzustellen.

§ 9 Änderungen von Buchungsplattform, App, Service und Nutzungsbedingungen

§ 9.1 Technische und funktionale Änderungen

Rebus ist auch ohne Zustimmung der nutzenden Person berechtigt, die Buchungsplattform, die App oder den Service nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung.

§ 9.2 Datenverarbeitung zur Sicherstellung der Funktionalität

Mit der Nutzung der Buchungsplattform stimmt die nutzende Person ausdrücklich der Verarbeitung und Weiterverarbeitung ihrer Daten durch rebus, den VVW und ioki zur Gewährleistung der Funktionalität zu. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.

§ 9.3 Einstellung des Angebots

Rebus ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die Buchungsplattform nicht mehr anzubieten und den Service einschließlich des Verkehrs ganz oder teilweise einzustellen. Eine gesonderte Kündigung gegenüber der nutzenden Person ist hierzu nicht erforderlich. Rebus informiert die nutzende Person hierüber in Textform.

§ 9.4 Zustimmung bei wesentlichen Änderungen der Nutzungsbedingungen

Bei wesentlichen Änderungen dieser Nutzungsbedingungen ist eine aktive Zustimmung der nutzenden Person erforderlich. Auf der Buchungsplattform wird hierzu ein Hinweistext eingeblendet, der über die Änderung informiert. Die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen kann über einen Link eingesehen werden. Eine weitere Nutzung der Buchungsplattform ist erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch Anklicken eines Bestätigungsfelds möglich. Die Zustimmung wird dokumentiert und dient als rechtssicherer Nachweis.

§ 10 Haftung

Die Haftung von rebus im Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung des Rufbus-Angebots einschließlich des Zugriffs auf die bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte ist – mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von rebus, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit Schäden nicht durch abgeschlossene Versicherungen abgedeckt sind.

Hiervon unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wir übernehmen keine Haftung für Leistungen Dritter, die im Rahmen unserer intermodalen Mobilitätslösungen erbracht werden. Etwaige Ansprüche sind direkt mit dem jeweiligen Anbieter zu klären. Eine Haftung für dessen Handlungen oder Unterlassungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Sofern rebus in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen oder Nutzungsbedingungen abweichende Haftungsregelungen getroffen hat, gelten diese vorrangig.

§ 11 Datenschutz

Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu dieser Buchungsplattform zu entnehmen. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

rebus Regionalbus Rostock GmbH
Datenschutzbeauftragter
Parumer Weg 35
18273 Güstrow

E-Mail: datenschutz@rebus.de

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Rebus ist jederzeit berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Die nutzende Person wird hierüber über die Buchungsplattform informiert. Eine weitere Nutzung der Buchungsplattform ist nur möglich, wenn die nutzende Person den geänderten Nutzungsbedingungen zustimmt. Das Verfahren zur Zustimmung ergibt sich aus § 8.4 dieser Nutzungsbedingungen.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Rufbusverkehr wird – soweit gesetzlich zulässig – Güstrow als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 20. August 2025

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