Beantragung und Ausgabe

Schulen in der Stadt Rostock

Die Beantragung für Schüler der Schulen in der Hansestadt Rostock erfolgt direkt an das Schulamt des Landkreises Rostock:

Zum Schulverwaltungsamt des Landkreises Rostock


Hier wird individuell entschieden. Bedingt durch die Vielzahl an unterschiedlichen Schulen können wir hier leider keine allgemeingültigen Informationen geben. Bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiter im Kundencenter an oder wenden Sie sich direkt an das Schulamt, dort werden Sie zu diesen Fragen umfassen beraten:
 
Zum rebus-Kundencenter

Schulen im Landkreis Rostock

 Die Antragstellung für die Schülerbeförderung zu den Schulen im Landkreis Rostock erfolgt

  •  von Beginn der Schulpflicht bis Klasse 12 über die zuständige Schule
  • für die Schüler der Fachgymnasien und Spezialgymnasien (Musik, Sport, Hochbegabte) sowie der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen - formlos über Einzelanträge
  • für Schüler des Berufsvorbereitungsjahres und der ersten Klassenstufe der Berufsfachschule, die nicht die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss voraussetzt  und Schüler, die eine Schule außerhalb des Landkreises besuchen wollen, formlos auf Antrag

 Über die Schulen beantragte Schülerzeitfahrkarten werden über die jeweiligen Schulen ausgegeben.

Gesetzliche Grundlagen

Die Grundlage für die Schülerbeförderung bildet § 113 Schulgesetz M-V.
Danach sind die Landkreise Träger der Schülerbeförderung in ihrem Gebiet.

Näheres regeln die Satzungen zur Schülerbeförderung des Landkreises Rostock.

Satzung des Landkreises Rostock über die Schülerbeförderung und Erstattung von Aufwendung (Schülerbeförderungssatzung)
PDF 2.49MB

Anträge

Antrag zur Teilnahme an der öffentlichen Schülerbeförderung
PDF 528KB