Beantragung und Ausgabe
Schulen in der Stadt Rostock
Die Beantragung für Schüler der Schulen in der Hansestadt Rostock erfolgt direkt an das Schulamt des Landkreises Rostock:
Zum Schulverwaltungsamt des Landkreises Rostock
Hier wird individuell entschieden. Bedingt durch die Vielzahl an unterschiedlichen Schulen können wir hier leider keine allgemeingültigen Informationen geben. Bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiter im Kundencenter an oder wenden Sie sich direkt an das Schulamt, dort werden Sie zu diesen Fragen umfassen beraten:
Zum rebus-Kundencenter
Schulen im Landkreis Rostock
Die Antragstellung für die Schülerbeförderung zu den Schulen im Landkreis Rostock erfolgt
- von Beginn der Schulpflicht bis Klasse 12 über die zuständige Schule
- für die Schüler der Fachgymnasien und Spezialgymnasien (Musik, Sport, Hochbegabte) sowie der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen - formlos über Einzelanträge
- für Schüler des Berufsvorbereitungsjahres und der ersten Klassenstufe der Berufsfachschule, die nicht die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss voraussetzt und Schüler, die eine Schule außerhalb des Landkreises besuchen wollen, formlos auf Antrag
Über die Schulen beantragte Schülerzeitfahrkarten werden über die jeweiligen Schulen ausgegeben.
Gesetzliche Grundlagen
Die Grundlage für die Schülerbeförderung bildet § 113 Schulgesetz M-V.
Danach sind die Landkreise Träger der Schülerbeförderung in ihrem Gebiet.
Näheres regeln die Satzungen zur Schülerbeförderung des Landkreises Rostock.
Anträge
Antrag zur Teilnahme an der öffentlichen Schülerbeförderung
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